AGB - Isabella Marowski | Atelier Felis Leo
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Isabella Marowski
1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle bei Isabella Marowski, Wiemelhauser Straße 211a, 44799 Bochum, (nachstehend ″Ich″), vereinbarten Beratungs- und Tattootermine.

2. Allgemeines

2.1. Ich tätowiere ausschließlich Personen ab der Volljährigkeit (18 Jahre).

2.2. Ich tätowiere keine Personen, die unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss stehen.

2.3. Als KundIn verpflichtest du dich, mich ausreichend über etwaige Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen und/oder Allergien aufzuklären. Diese Abfrage findet spätestens mit dem Einverständnisformular vor dem Tätowieren statt.

2.4. Ich behalte mir vor, KundInnen auch ohne Begründung abzulehnen. In der Regel erkläre ich allerdings, wieso ein gemeinsamer Termin für mich nicht in Frage kommt.

2.5. Das Mitführen von Tieren ist aus hygienischen Gründen untersagt. Diese dürfen sich weder vor noch im Studio aufhalten.

3. Terminvereinbarungen

3.1. Alle Künstlerinnen im Atelier Felis Leo arbeiten auf selbstständiger Basis und - bis auf mich selbst - unabhängig von der Verantwortung des Studios. Sie nutzen die Räumlichkeiten auf Basis einer vertraglich vereinbarten Stuhlmiete.

3.2. Ich vergebe Termine quartalsweise. Alle notwendigen Informationen dazu findest du auf folgender Seite.

3.3. Solltest du eine Frage abseits von Beratungs- und Tattoo-Terminen haben, schreibe mir gerne an folgende E-Mail: contact@isabella-marowski.de. Alle dort eingehenden Anfragen bzgl. Tätowierungen abseits meiner offiziellen Vergabe werden zukünftig ignoriert. Warte dafür bitte die reguläre Terminvergabe ab.

3.4. Solltest du deinen Termin absagen wollen/müssen, muss dies innerhalb der unter 4.6. festgelegten Fristen geschehen. Ansonsten verfällt deine geleistete Anzahlung.

 

3.5 Absagen müssen an tattoo@felis-leo.de geschickt werden.

4. Anzahlung / Kaution

4.1. Zur verbindlichen Reservierung eines von mir vorgeschlagenen Tattoo-Termins benötige ich von dir eine Anzahlung bzw. Kaution. Fällig wird diese innerhalb von 7 Tagen nach Terminvereinbarung als Barzahlung oder per Banküberweisung an folgende Bankverbindung:

Isabella Marowski
IBAN DE11 3602 0030 0007 3689 33
BIC NBAGDE3E

Verwendungszweck:
"Anzahlung - Vorname, Nachname, Datum"


 

4.2. Die Anzahlung beträgt i.d.R. 100€. Eine geringere Summe ist leider nicht möglich - solltest du vorab mehr anzahlen wollen, stellt das kein Problem dar.

4.3. Die Anzahlung wird nach Beendigung deiner Tätowierung mit dem dann ausstehenden Betrag verrechnet.

4.4. Auch bei mehreren Sitzungen musst du nur eine Anzahlung leisten. Diese wird von mir automatisch auf die folgende bzw. letzte Sitzung verschoben und erst dann verrechnet.

4.5. Sollte innerhalb dieser festgelegten 7 Tage keine Anzahlung bei mir eingegangen sein, verfällt die Reservierung und ich werde den Termin anderweitig vergeben. Anschließend muss bei fortbestehendem Interesse ein neuer Termin vereinbart werden.

4.6. Die Anzahlung verfällt in den folgenden Fällen:

- Bei einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin

- Bei einer Verschiebung innerhalb von 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin

- Wenn der Termin ohne vorherige zeitige Mitteilung nicht wahrgenommen wird

- Bei Erscheinen in einem oben ausgeschlossenen Zustand (Drogen- und/oder Alkoholeinfluss, bei Krankheit, unter Medikamenten, die eine Tätowierung ausschließen)

5. Preise

5.1. Bitte lies meine Seiten preisgestaltung. aufmerksam durch

5.2. Die Bezahlung der Tätowierung findet im Anschluss an den jeweiligen Termin statt und kann erfolgen entweder durch Bar- oder Kartenzahlung.

5.3. Ein möglicherweise erforderlicher Nachstechtermin ist kostenlos, sollte er in einem vertretbaren Zeitraum nach dem Tätowieren erfolgen (ca. 3 - 6 Monate). Eine Kombination von einem neuen Tattoo-Termin und dem Nachstechen des vorherigen Motives ist problemlos möglich und erspart vor allem mir zusätzliche Organisation und Materialverbrauch.

5.4. Sollte ein Motiv unabhängig von einem neuen Tattoo-Termin nachgestochen werden und der vertretbare Zeitraum zum Nachstechen schon überschritten sein, wird eine Materialkostenbeteiligung von 30€ fällig.

5.5. Sollte eine Tätowierung aufgrund von falscher oder fehlender Pflege großflächiger nachgestochen werden müssen, wird die Arbeitszeit entsprechend meines Stundenpreises berechnet.

5.6. Sollte ich eine fremde Tätowierung nachstechen oder aufarbeiten, wird ein normaler Tattoo-Termin mit üblichem Stundenpreis fällig.

6. Entwurf/ Vorlage

6.1. Ich tätowiere ausschließlich eigene Entwürfe. Vorlagen können gerne als Referenz und Inspiration mitgebracht oder zugeschickt werden, werden von mir allerdings nicht übernommen sondern dienen lediglich als Orientierung. Ein einzigartiges und ganz persönlich auf dich zugeschnittenes Motiv tätowiert zu bekommen, sollte auch in deinem eigenen Interesse sein :)

6.2. Ich entwerfe die Motive üblicherweise am Abend vor deinem Tattoo-Termin. Nur in vorher besprochenen Einzelfällen schicke ich vorab eine Skizze oder den fertigen Entwurf. Ansonsten bespreche ich das Motiv mit dir am Termintag - sollte etwas verändert werden müssen, ist dies ganz ohne Stress und Zeitdruck problemlos möglich.

6.3. Die Vorlagen sind mein geistiges Eigentum und dürfen nur nach Absprache verwendet werden - auch, wenn du das finale Motiv unter deiner Haut trägst und darüber verfügen darfst.

6.4. Solltest du nicht explizit widersprechen, behalte ich mir vor, Zeichnungen deines gewünschten Motives beispielsweise für Drucke oder anderweitiges Merchandise zu verwenden.

6.5. Individuelle Entwürfe werden selbstverständlich einmalig tätowiert. Eine Ausnahme könnten da allerdings Wanna Dos bilden, die ich ausdrücklich als 'mehrfach zu tätowieren' deklariert habe.

7. Weitere Hinweise

7.1. Ich arbeite ausschließlich mit Einwegprodukten und sterilen Einwegnadeln.

7.2. Alle Informationen zur Nachsorge werde ich dir mitteilen, aushändigen und/oder du kannst meine Pflegeempfehlung hier herunterladen.

7.3. Ich übernehme keinerlei Haftung für Probleme und Folgen, die durch unzureichende Pflege oder Achtsamkeit deinerseits nach dem Tätowieren auftreten könnten. Du entbindest mich von jeglicher Haftung, indem du meine Einverständniserklärung unterschreibst, die du dir zu Beginn deines Tattoo-Termines gründlich durchlesen solltest.

7.4. Mein Studio und ich übernehmen keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, die mit ins Studio gebracht werden - auch wenn Diebstahl und Verlust unwahrscheinlich sind.

7.5. Ich behalte mir vor, KundInnen der Räumlichkeit zu verweisen, sollte sich deren Verhalten als unangemessen herausstellen. Bei Bedarf mache ich von meinem Recht Gebrauch, ein Hausverbot auszusprechen.

7.6. Indem du einen verbindlichen Tattoo-Termin bei mir vereinbarst, erklärst du dich mit meinen AGBs einverstanden. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung erklärst du dich mit allen dort aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski
1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von Isabella Marowski, Wiemelhauser Straße 211a, 44799 Bochum, (nachstehend ″Ich″), ausgestellten Tattoo-Gutscheine.

2. Datenschutz

Ich nutze personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Reklamationen bei Kauf

Reklamationen beim Kauf eines Tattoo-Gutscheins von Isabella Marowski müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf werden nicht mehr anerkannt. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

5. Gültigkeitszeitraum

Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski haben Gültigkeit in dem aufgedruckten Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig, das heißt: Es gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

6. Ausgabe

Der Gutschein wird von mir persönlich in Papierform ausgegeben. Die Zustellung erfolgt entweder persönlich oder postalisch nach geleisteter Zahlung in Höhe des ausgestellten Betrages.

7. Einlösung

Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski können bei mir persönlich – nach Erbringung der Dienstleistung im Rahmen einer oder mehrerer Tätowierung/en in einer einzelnen Sitzung - eingelöst werden. Gutschein-Guthaben wird weder ausgezahlt noch verzinst; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden.

Bei Verlust eines solchen Tattoo-Gutscheins ist kein Ersatz möglich.
Ein solcher Gutschein kann nur für die Bezahlung einer Tätowierung und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski können kombiniert werden.

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Tattoo-Gutscheins kann strafrechtlich verfolgt werden. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

9. Erstattung

Sollte der Wert der Tätowierung nicht mindestens dem Gutscheinwert entsprechen, wird etwaiges Restguthaben des Tattoo-Gutscheins von mir nicht erstattet.
Der Gutschein ist bei Abschluss des Kaufvertrages bzw. Dienstvertrages für die Einlösung gegen eine Dienstleistung (Erbringung einer Tätowierung auf Kundenwunsch) gedacht und kann im Nachhinein nicht anders behandelt werden.

Sollte Restguthaben verbleiben, wird von mir ein neuer Gutschein über das verbleibende Guthaben ausgestellt. Die Gültigkeit wird entsprechend des Ausstellungsdatums verlängert. Das Restguthaben verfällt zur auf dem Gutschein notierten Gültigkeit.
Gutschein-Guthaben wird weder ausgezahlt noch verzinst.

10. Übertragbarkeit

Ein Tattoo-Gutschein von Isabella Marowski ist - trotz eventueller Eintragung eines Empfängers - übertragbar. Der Name dient dem hauptsächlichen Zweck, die persönliche Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten zu dokumentieren.

Stand: 10/2020

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